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Reiseversicherung

Es gibt im Wesentlichen vier Varianten der Reiseversicherung:

  • die Reise-Krankenversicherung
  • die Reise-Unfallversicherung
  • die Reise-Rücktrittversicherung
  • die Reise-Gepäckversicherung

Die Reise-Krankenversicherung deckt die Behandlungskosten von Krankheiten, die im Urlaub entstehen. In der Regel gilt diese Versicherung für einen Gesamtzeitraum von acht Wochen innerhalb eines Kalenderjahres, wodurch die Versicherung auch für mehrere Reisen gültig ist. Die Gültigkeit ist üblicherweise weltweit. Im Falle einer Erkrankung, für die die Behandlungskosten in Vorleistung zunächst selbst zu erbringen sind, werden bei Vorlage der Arztrechnungen bzw. Krankenhausrechnungen die Kosten für erforderliche medizinische Behandlungen und Medikamente im Nachhinein erstattet. Als Voraussetzung gilt, dass die Erkrankung akut im Urlaub aufgetreten ist und nicht in Folge einer bereits bestehenden Vorerkrankung behandelt wurde. Zusätzlich sind im Bedarfsfall der Rücktransport ins Heimatland, sowie eine Überführung im Todesfall mit versichert.

Bei der Reise-Unfallversicherung sind die Leistungen mit der Reise-Krankenversicherung vergleichbar. Der Unterschied besteht in der Art der Erkrankung. Bei der Unfallversicherung werden ausschließlich die Kosten für die Behandlung von Unfällen erstattet. Andere Behandlungskosten, wie z.B. Zahnschmerzen oder eine Infektion sind nicht enthalten.

Die Reise-Rücktrittversicherung versichert gegen die im Falle eines Nichtantritts einer Reise zu zahlenden Stornokosten an den Veranstalter. Bei den einzelnen Versicherern lassen sich die verschiedenen Gründe für eine Reisestornierung unterschiedlich vertraglich regeln. Voraussetzung für eine Erstattung ist jedoch immer, dass die Gründe nicht bereits vor Beginn des Versicherungsabschlusses bestanden haben. Von der Erstattung ausgeschlossen sind Gründe, die im Reiseland selbst liegen, beispielsweise ein Krieg.

Bei der Reise-Gepäckversicherung wird gegen den Verlust des Gepäcks durch Diebstahl versichert im Sinne einer Urlaubs-Hausratversicherung. Der Verlust darf hierbei nicht durch grobe Fahrlässigkeit (z.B. unbeaufsichtigtes Stehenlassen im Freien) entstanden sein. Die Versicherungshöhe orientiert sich in der Regel am Wert des Gepäcks. Die genannten vier Versicherungen können jeweils einzeln oder in Kombination abgeschlossen werden. Dabei ist es möglich, sowohl zwei, als auch drei oder alle Bereiche miteinander zu kombinieren.

Um beim Traumurlaub keine Abstriche machen zu müssen kann auch mit einer Reisefinanzierung seinen Urlaub finanzieren.

 

 

Wir möchten Ihnen auf dieser Seite Informationen zu den einzelnen Reiseversicherungen geben. Die Informationen wurden nach besten Wissen und Gewissen zusammengestellt. Eine Garantie auf Richtigkeit kann nicht übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass wir weder Veranstalter noch Verkäufer der auf dieser Webseite angebotenen Reisen sind - wir stellen lediglich die Werbefläche zur Verfügung. Die AGB sowie die Datenschutzbestimmung des Reisevermittlers finden Sie hier: AGB - Datenschutzerklärung

 

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